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Jahrgang 78
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Berufliche Rehabilitation

(Ersteingliederung)

Junge Menschen mit Behinderungen müssen auf ihrem Weg ins Berufsleben oft zusätzliche Schwierigkeiten überwinden. Der erste Schritt ins Berufsleben sollte wohlüberlegt sein. Es kommt vor allem darauf an, die gegenwärtige und künftige Leistungsfähigkeit realistisch einzuschätzen und alle Angebote zur Beratung und Förderung zu nutzen. Die Reha-Berater der Agenturen für Arbeit helfen bei der Berufswahl durch individuelle und neutrale Beratung. Sie werden bei ihrer Tätigkeit durch Ärzte, Psychologen und technische Berater unterstützt.

1. Behinderung

Grundlage der Arbeit der Reha-Berater/innen ist das Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) sowie das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können nur erbracht werden, wenn a. eine seelische Behinderung, eine Körperbehinderung, eine geistige Behinderung oder eine Lernbehinderung besteht oder droht und wegen Art oder Schwere der (drohenden) Behinderung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind (§ 19 SGB III), b. ein Antrag auf Leistungen gestellt wird, c. bei Jugendlichen aus anderen Ländern die Voraussetzungen nach § 63 SGB III erfüllt sind. Die Anerkennung eines Grades der Behinderung (GdB) durch das Versorgungsamt ist keine Voraussetzung, um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach den Vorschriften des SGB III zu erhalten. Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben sind nicht Aufgabe der Agenturen für Arbeit. Schulische Maßnahmen werden in der Regel über Bundessozialhilfegesetz (BshG) oder Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) von den örtlichen Sozialämtern oder dem überörtlichen Sozialhilfeträger (Landeswohlfahrtsverband: LWV) gefördert.

2. Hilfen der Agentur für Arbeit

2.1 Orientierung

Die Bundesagentur für Arbeit stellt den Schulen Bücher, Arbeitshefte und andere Medien für den Berufswahlunterricht zur Verfügung. Darüber hinaus werden im Internet ( www.arbeitsagentur.de ) umfangreiche Datenbanken angeboten.

2.2 Beratung

In Einzelgesprächen in der Schule oder in der Agentur für Arbeit werden alle wichtigen Faktoren der Berufswahl unter Berücksichtigung der persönlichen Bedingungen besprochen. Unterstützt werden die Gespräche durch den ärztlichen und den psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit.

2.3 Vermittlung

Ergebnis einer Einzelberatung kann die Vermittlung in eine schulische, betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung sein.

2.4 Förderung

Berufsvorbereitungen oder Ausbildungen können aus Mitteln der Bundesagentur gefördert werden durch Leistungen an den behinderten Menschen, an Arbeitgeber und an Träger berufsbildender Maßnahmen.

3. Reha-Beratung (Ersteingliederung) in derAgentur für Arbeit in Frankfurt am Main

Das Reha-Team (Ersteingliederung) in der Agentur für Arbeit Frankfurt am Main in der Fischerfeldstraße ist zuständig für das Stadtgebiet Frankfurt, den Main-Taunus-Kreis, den Hochtaunuskreis, den Westkreis Offenbach („B3“), die Stadt Mörfelden-Walldorf sowie die Städte Bad Vilbel und Karben. Eine Anmeldung für ein Beratungsgespräch kann wie nachstehend erfolgen:

  • Telefonisch: 069 / 2171-2650,
  • per Post: Agentur für Arbeit, Team 261, Fischerfeldstr. 10-12, 60311 Frankfurt am Main,
  • durch persönliche Vorsprache in der Eingangszone (im Berufsinformationszentrum).

lageplan

Links:

Bundesagentur für Arbeit:

   Arbeitsagentur

   Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Maßnahmeträger:

   Arbeitsgemeinschaft Berufsförderungswerke

   Berufsbildungswerk Südhessen, Karben

   Berufsförderungswerk Frankfurt, Bad Vilbel

   Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerke

   Internationales Familienzentrum e.V., Frankfurt am Main

   Praunheimer Werkstatt, Frankfurt am Main

Rehabilitation:

   Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), Frankfurt am Main

 

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